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Termingeschäfte und Trading-GmbHs - das ändert sich 2025

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 werden sehr wahrscheinlich erhebliche Änderungen für Trader kommen. Die Verlustausgleichsbeschränkung für Termingeschäfte soll aufgehoben werden und die Trading-GmbH verliert damit ihren wichtigsten Vorteil gegenüber dem Privatvermögen.

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Wegzugsbesteuerung – Auswandern als GmbH-Gesellschafter

TL;DR: Die Wegzugsbesteuerung ist eine fiktive Besteuerung von GmbH-Anteilen bei Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland. Diese fiktive Besteuerung ist insbesondere wegen der hohen Bewertung der Anteile, des fehlenden Zahlungsbezuges der Besteuerung sowie der Einschränkung der Niederlassungsfreiheit der EU problematisch.

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Die Immobilien-GmbH – immer die günstigere Alternative?

TL;DR: Durch den konstanten Steuersatz der Körperschaftsteuer i. H. v. 15% und die erweiterte Grundstückskürzung der Gewerbesteuer kann ein deutlich geringer laufender Steuersatz für thesaurierte Gewinne als im Privatvermögen erzielt werden. Dieser laufende Steuervorteil muss jedoch die nachgelagerte Besteuerung bei Ausschüttungen, die höheren laufenden Kosten der GmbH sowie Steuernachteile bei Verlusten und Veräußerungen von Objekten aufwiegen.

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Liquidation einer Kapitalgesellschaft

TL;DR: Die Löschung einer Kapitalgesellschaft setzt eine Liquidation voraus. Eine Liquidation umfasst mindestens die Anmeldung eines Auflösungsbeschlusses durch einen Notar, die Offenlegung einer Liquidationseröffnungsbilanz, ein Gläubigeraufruf, den Abschluss der Liquidationsbesteuerung, die Offenlegung einer Liquidationsschlussbilanz und die Löschung aus dem Handelsregister.

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Immobilien und Betriebsvermögen – Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten

TL;DR: Durch eine Übertragung zu Lebzeiten mittels Schenkung kann eine Nachfolge eindeutig, rechtssicher und steuergünstig erfolgen. Durch den Rückbehalt eines Nießbrauchs können vom Schenker die laufenden Erträge aus Immobilien oder Gesellschaftsanteilen weiter genutzt und die Schenkungsteuer ggf. reduziert werden.

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Die Immobilien-KG als Gestaltungsinstrument

TL;DR: Bei vermieteten Bestandsimmobilien können durch eine Ein-Mann-GmbH & Co. KG die Abschreibungen ggf. merklich erhöht werden. Je höher die unrealisierten Wertzuwächse der Immobilie, desto höher kann der steuerliche Effekt sein. Eine Abwägung der einmaligen und laufenden Kosten ggü. den Steuervorteilen ist jedoch unerlässlich.

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Der Wechsel vom Einzelunternehmen in die GmbH – Ein steuerlicher Überblick

TL;DR: Der Übergang vom Einzelunternehmen zu einer GmbH kann durch Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge erfolgen. Gesamtrechtsnachfolge ist empfehlenswert, wenn bestehende Verträge ohne Zustimmung des Vertragspartner übernommen werden sollen. Zur Steuerneutralität der Vorgänge gibt es (leider) einiges zu beachten, was eine Einzelfallprüfung unvermeidbar macht.

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Die E-Rechnung: Großes Potential als Digitalisierungstreiber der KMU?

TL;DR: Für B2B-Umsätze von inländischen und EU-Unternehmern ist ab 01.01.2025 die elektronische Rechnung verpflichtend. Mit Zustimmung des Leistungsempfängers besteht eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2027 (2028 bei Unternehmen < EUR 800.000,00 Umsatzerlöse). Die elektronische Rechnung muss im strukturierten elektronischen Format vorliegen und eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten.

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Körperschaftsteuer für Personengesellschaften – der Stand der Optionsbesteuerung in 2024

TL;DR: Mit dem §1a KStG können Personengesellschaften (inkl. Der eGbR) auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Steuerlich wird ein Formwechsel fingiert, welcher nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral ist. Dabei sind insbesondere negatives Kapital und Sonderbetriebsvermögen problematisch. Nach Ausübung der Option werden Tätigkeitsvergütungen wie reguläre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Entnahmen wie Gewinnausschüttungen behandelt. Dafür sind nicht entnommene (thesaurierte) Gewinne – im Vergleich zum Spitzensteuersatz der Einkommensteuer – begünstigt besteuert.

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Die Holding als Steuersparmodell – Für wen lohnt Sie sich tatsächlich?

TL;DR: Holding-Gesellschaften dienen dem Cash-Pooling und der steueroptimalen Reinvestition von Gewinnen aus operativ tätigen Gesellschaften. Für Start-Up Gründer kann diese bei geplantem Exit bereits bei Gründung sinnvoll sein. Die geringsten Verwaltungskosten fallen an, wenn bereits bei Gründung das Konstrukt geplant wird – eine laufende Umstrukturierung ist deutlich teurer und aufwendiger. Wer einen Großteil der Gewinne privat verkonsumiert und diese nicht reinvestiert, erzielt aus einem Holding-Konstrukt keinerlei Vorteile.

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Besteuerung von Verlusten: Aktien, Termingeschäfte und die Trading GmbH

TL;DR: Die Trading-GmbH umgeht die Verlustausgleichsbeschränkung von Termingeschäften (Optionen, Futures; explizit keine Optionsscheine). Sie verursacht jedoch hohe laufende Kosten und hohen Aufwand insbesondere beim Steuerberater. Deshalb, und wegen der anhängigen Musterverfahren zu Aktienverlusten und Terminschäften, sind die Trading-GmbHs wieder rückläufig.

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