Termingeschäfte und Trading-GmbHs - das ändert sich 2025
Seit dem Beschluss des Jahressteuergesetzes 2024 im Bundestag am 28.10.2024 ist es nun fast sicher: Die erst 2021 neu geschaffenen Verlustausgleichsbeschränkungen für Termingeschäfte sind neben der Verlustausgleichsbeschränkung für private Forderungsverluste wieder eine Sache der Vergangenheit. Noch bevor das BVerfG die Verfassungswidrigkeit feststellen konnte, hat der Gesetzgeber bereits die Gesetze angepasst. Daneben wurde der Zeitpunkt der Berücksichtigung von Glattstellungsverlusten im Zahlungszeitpunkt normiert. Zuvor hatte der BFH noch die Berücksichtigung als negative Einnahmen im Zeitpunkt der Vereinnahmung der Stillhalterprämie festgestellt.
Die Rechtslage für Trader ändert sich also ständig, was eine langfristige Planbarkeit erheblich erschwert. Einige Trader fragen sich jetzt nicht zu unrecht: Hat die Trading-GmbH noch ihre Daseinsberechtigung?
Die steuerlichen Vorteile durch die Möglichkeit des unbeschränkten Verlustausgleichs von Verlusten aus Termingeschäften fallen vollständig weg. Lediglich die Vorteile für realisierte Kursgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, also insbesondere Aktiengewinne, bleiben bestehen. Die Dividendenbesteuerung im Betriebsvermögen ist, bis auf wenige Ausnahmen, regelmäßig ungünstiger als im Privatvermögen. Gleiches gilt für Termingeschäfte. Weiterhin besteht im Privatvermögen eine erhebliche Vereinfachung der Dokumentations- und Erklärungspflichten im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft. Die Kosten sowie der zeitliche Aufwand für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten betragen somit ebenfalls einen Bruchteil.
Wer die GmbH also nicht zum Aufbau eines wachsenden Portfolios aus Einzelwerten mit Kursgewinnen über einen langen Zeitraum verwenden möchte, wird festgestellt haben, dass das Privatvermögen die attraktivere Alternative darstellt.
Die Frage der Eigentümer der Trading-GmbHs, die sich jetzt stellt ist wahrscheinlich: Wie werde ich die Gesellschaft schnell und kostengünstig wieder los?
Wer eine GmbH kostengünstig auflösen möchte, kann den Weg über die Liquidation einschlagen. Regelmäßig halten sich die Kosten für diese in Grenzen, wenn kein operatives Geschäft vorlag. Jedoch zieht sich der Prozess meistens über einen längeren Zeitraum, da es bei einer Liquidation viele Fristen und Vorschriften zu beachten gibt. Zu der Liquidation von Kapitalgesellschaften habe ich für Interessierte bereits einen kurzen Überblick zusammengestellt.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Gesellschaft durch eine Verschmelzung auf eine bestehende Gesellschaft oder – bei 100%iger Beteiligung – auf das Vermögen des Gesellschafter aufzulösen. Dieser Prozess kann erheblich schneller als die Liquidation sein, aber ohne Konsultation eines Steuerberaters und Rechtsanwaltes ist eine Verschmelzung quasi nicht möglich. Damit gehen nicht unerhebliche Kosten einher. Die Entscheidung, was sinnvoll und angemessen ist, hängt also – wie so oft – vom Einzelfall ab.